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Hausordnung
1. Die Vermietung des Ibichhofs erfolgt durch die Ibichhof-Verwaltung (Postanschrift: Kath. Pfarrbüro, Hauptstr. 16, 78655 Dunningen, Tel.: 07403/8015; Fax: 07403/8016). Auf Mieterseite ist der Mietvertrag durch eine vertretungsberechtigte Person unter Angabe der Anschrift und Tel.-Nr. abzuschließen, die auch Ansprechperson für den Vermieter ist. Die Gruppe hat für ausreichendes Führungs- und Küchenpersonal zu sorgen.

2. Übergabe und Unterweisung erfolgt durch den Hausmeister bzw. durch einen Vertreter des Pfarrbüros an den Verantwortlichen der Gruppe, welcher für alle entstandenen Schäden und Verluste haftbar gemacht wird. Der Ibichhof ist kein Hotel und keine Hütte. Ordnung und Schonung sind Voraussetzung für einen schönen Aufenthalt. Der Hausmeister übt im Auftrag des Vermieters das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. Die Anfahrt zum Ibichhof sollte bevorzugt mit Bussen erfolgen, denn die Parkmöglichkeiten beim Ibichhof sind auf ca. 10 Pkw-Stellplätze begrenzt. Gruppen mit mehr als 10 Fahrzeugen stellen diese weiteren Pkws am Abzweig Gschwengweg ca. 800 m unterhalb des Hofes ab. Der befestigte Platz vor dem Haus und an der Scheuer darf als Pkw-Parkplatz aus Feuerschutzgründen nicht benutzt werden. Auf dem Ibichweg gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

4. Der Ibichweg muss für die Holzabfuhr ständig freigehalten werden. Während den Holzhauerarbeiten unterhalb des Ibichhofs kann es zu zeitweiligen Sperrungen des Ibichweges kommen. Diese Sperrungen werden rechtzeitig angekündigt. Die betreffende Gruppe hat sich aus Sicherheitsgründen an die Anweisungen zu halten. Der Waldweg oberhalb des Ibichhofs ist für Pkws gesperrt.

5. Mitzubringen sind Leintuch, Schlafsack, Putz- und Spülmittel, Putzlappen, Hand- und Geschirrtücher, Müllsäcke sowie Toilettenpapier, ebenso eine Hausapotheke. Bei der Abreise ist alles wieder mitzunehmen.

6. Schlaf- und Aufenthaltsräume dürfen nicht in Strassenschuhen betreten werden. Rauchen ist in den Obergeschossen verboten. Matratzen und Decken dürfen nicht aus den Schlafräumen entfernt werden. Esswaren und Getränke dürfen nicht mit in die Schlafräume genommen werden.

7. Die vorhandenen Feuerlöscher dürfen nur im Brandfall von ihrem Platz entfernt werden. Für mutwilliges Auslösen des Feuer- und Rauchmelders berechnen wir 25 €.

8. Wände, Türen und Decken dürfen nicht bemalt, beschrieben, bekleckst und genagelt werden. Bilder bitte nur mit Tesa aufhängen und bei der Abreise wieder mitnehmen. Beschädigungen werden berechnet.

9. Lagerfeuer dürfen wegen Waldbrandgefahr nur an der vorgesehenen Feuerstelle und nur unter Aufsicht (Gruppenleiter) entzündet werden. Brennholz kann im umliegenden Wald gesammelt werden, das Brennholz am Hof steht ausschließlich für den Kachelofen zur Verfügung. Stühle und Tische aus dem Haus dürfen nicht im Freien benutzt werden, dazu stehen ausreichend Festbänke zur Verfügung

10. Das Haus wird jeder Gruppe sauber übergeben. Vor dem Verlassen des Hauses sind folgende Arbeiten zu verrichten (Eimer, Besen und Staubsauger stehen zur Verfügung):
- Sämtliche Lebensmittel, Bilder und Blumen generell mitnehmen, Müll entsorgen.
- Alle Fußböden und Treppen nass aufwischen, Teppiche saugen.
- Waschbecken, Bad, Toiletten, Dusche und Waschraum gründlich reinigen.
- Kachelofen ausräumen.
- Kühlschrank und Gefrierschrank abschalten, abtauen, auswaschen und Türen offen lassen.
- Küche und Vorratsraum gründlich säubern, Geschirr spülen und ordentlich einräumen.
- Müll sollte getrennt und entsprechend verwertet werden, Restmüll kann von uns gegen eine Gebühr entsorgt werden.
- Auch der Außenbereich gehört zum Hof und soll ordentlich verlassen werden.

Die Hausverwaltung darf das Haus immer betreten und behält sich Kontrolle zu jeder Zeit vor.

  Hausordnung als PDF (26 kB)