Hausordnung

1. Einzelheiten zur An- und Abreise sowie zur Abrechnung regelt der Mietvertrag. Dieser ist durch eine vertretungsberechtigte Person der Gruppe unter Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer abzuschließen. Alle Gruppen haben für ausreichend Gruppenbetreuer bzw. Aufsichtspersonen und Küchenpersonal zu sorgen.

2. Die Übergabe des Ibichhofs mit Unterweisung erfolgt durch unseren Hausmeister, dessen Vertreter bzw. durch einen Vertreter der Hausverwaltung an den Verantwortlichen der Gruppe. Diese/dieser Verantwortliche ist Vertragspartner und nimmt alle Verpflichtungen aus dieser Hausordnung und dem Mietvertrag entgegen und kann für alle entstandenen Schäden und Verluste haftbar gemacht werden. Ordnung und Schonung sind Voraussetzung für einen schönen Aufenthalt. 
Der Hausmeister ist Beauftragter der Hausverwaltung und übt in deren Auftrag das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

3. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Waldweg zum Ibichhof (Ibichweg) ist 30 km/h. Der Ibichweg muss auf Anordnung des Forstamtes ständig für die Holzabfuhr freigehalten werden. Während den Holzfällarbeiten unterhalb des Ibichhofs kann es zu zeitweiligen Sperrungen des Ibichwegs kommen. Diese Sperrungen werden rechtzeitig angekündigt. Die betroffenen Gruppen haben sich aus Sicherheitsgründen an die Anweisungen zu halten. Der Waldweg oberhalb des Ibichhofs ist für PKWs gesperrt.

4. Vor dem Hofeingang und dem Scheunentor darf aus Feuerschutzgründen nicht geparkt werden.

5. Mitzubringen sind: Schlafsack, Leintuch, Kopfkissen, Wasch-, Spül- und Putzmittel, Putzlappen, Hand- und Geschirrtücher sowie Toilettenpapier, ebenso eine Hausapotheke. Bei der Abreise ist alles wieder mitzunehmen.

6. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Die vorhandenen Feuerlöscher dürfen nur im Brandfall von ihrem Platz entfernt werden. Bei Beschädigung des Feuerlöschers und mutwilliger Auslösung eines Feuer- und Rauchmelders haftet die Gruppe. Lagerfeuer dürfen wegen Waldbrandgefahr nur an der vorgesehenen Feuerstelle und nur unter Aufsicht (Gruppenbetreuer) entzündet werden. Brennholz kann im umliegenden Wald gesammelt werden. Das Brennholz am Hof steht ausschließlich für den Kachelofen zur Verfügung.

7. Stühle und Tische aus dem Hof dürfen nicht im Freien benutzt werden – dazu stehen ausreichend Festbänke zur Verfügung. Matratzen und Decken dürfen nicht aus den Schlafräumen entfernt und nach draußen genommen werden. Ebenso dürfen keine Lebensmittel und Getränke in die Schlafräume genommen werden.

8. Die Schlaf- und Aufenthaltsräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Hunde sind in diesen Räumen nicht gestattet.

9. Wände, Decken, Türen und Möbel dürfen nicht bemalt, beschrieben, bekleckst und benagelt werden. Bilder dürfen nur mit Klebeband aufgehängt werden. Bei der Abreise sind diese wieder mitzunehmen. Beschädigungen werden berechnet.

10. Der Hof wird jeder Gruppe sauber übergeben. Beim Verlassen des Hofes sind folgende Arbeiten zu verrichten. Es stehen dafür genügend Eimer, Bodenwischer, Besen und Staubsauger zur Verfügung. 
• Alle Fußböden und Treppen kehren und anschließend nass aufwischen, Teppiche saugen.
• Küche, Bad, Toiletten, Duschen, Waschräume, alle Waschbecken in den Schlafräumen und die Regale im Vorratsraum gründlich reinigen.
• Papierkörbe leeren.
• Kachelofen ausräumen.
• Geschirr sauber und ordentlich in die vorgesehenen Küchenschränke einräumen.
• Kühl- und Gefrierschränke abschalten, abtauen, auswaschen und Türen offen lassen.
• Fenster und Türen schließen.
• Sämtliche Lebensmittel, Bilder, Blumen etc. unbedingt mitnehmen.
• Putzmittelreste, Lappen usw. unbedingt mitnehmen.
• Auch der Außenbereich gehört zum Hof und muss ordentlich verlassen werden.

11. Müll sollte getrennt und entsprechend verwertet werden. Alle Mülleimer und Papierkörbe sind bei Ankunft mit Müllbeuteln zu bestücken (ca. 10 l Beutel im Bad+WC + ca.15 l Beutel in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen). Restmüll kann gegen eine Gebühr entsorgt werden. Dafür steht ein Müllcontainer unterhalb des Ibichhofs bereit, der vom Hausmeister aufgeschlossen wird. Aller übrige Müll ist von der Gruppe wieder mitzunehmen. 

Die Hausverwaltung darf das Haus immer betreten und behält sich Kontrolle zu jeder Zeit vor.